Das Cover ist gestaltet, das Manuskript korrigiert — ab hier ist das Ganze doch nur ein Spaziergang, oder? In Wirklichkeit beginnt die Arbeit erst jetzt …
Tag 10: MfG, ISBN
Im Zuge der Konvertierung meine Manuskripts werde ich mehrmals nach der ISBN meines Buchs gefragt, also mache ich mich bei neobooks auf die Suche nach Informationen darüber, wie und vor allem wann ich eine bekomme (denn im EPUB muss ich die natürlich eintragen, bevor ich das Buch veröffentliche). Ernüchternde Erkenntnis: Nur wenn man sich für eine Print-Veröffentlichung mit neobooks entscheidet, bekommt man kostenlos eine ISBN – nicht jedoch für das E-Book. Seltsam, denke ich und recherchiere weiter. So finde ich schließlich heraus, dass nur gedruckte Bücher eine ISBN benötigen. Für E-Books ist sie nicht vorgeschrieben, hilft aber, besser aufgefunden zu werden, weshalb Verlage üblicherweise eine vergeben. Als Selfpublisher könnte ich mir selbst eine ISBN kaufen, müsste dafür aber mal eben 80 Euro berappen.
Kurzzeitig spiele ich mit dem Gedanken, in den sauren Apfel zu beißen, vor allem, als ich erfahre, dass ich mich als Selfpublisher auch selbst darum kümmern muss, mein Buch der Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen (normalerweise übernehmen das die Verlage). Eine kurze Recherche auf deren Website ergibt jedoch, dass dafür nicht zwingend eine ISBN nötig ist, und da ich inzwischen auch erfahren habe, dass ich an besagtem Selfpublisher-Wettbewerb sowieso nur mit einer Print-Veröffentlichung teilnehmen kann, hake ich das Thema schließlich ab.
Tag 15: Deutschlands Gesetzeswahnsinn
Zuweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass einem hierzulande alles absichtlich schwer gemacht wird. In Deutschland gilt die Impressumspflicht. Wir Blogbetreiber wissen das spätestens seit Mai, als kurz mal die große Panik ausbrach – aber noch längst nicht alle Selfpublisher. BOD-Verlage tun herzlich wenig, um etwas daran zu ändern: Meine Suche nach „Impressum“ im Blog von neobooks ergibt 0 Treffer. Wie immer hilft Google weiter.
Demnach muss jedes Buch ein Impressum enthalten, in dem nachzulesen ist, wer den Text geschrieben hat, wer für die Umschlaggestaltung verantwortlich zeichnet, wer das Buch herausgibt und – bei Print-Ausgaben – wo es gedruckt wurde. Als Verlagsautor muss man sich um derlei Details nicht kümmern, im Impressum steht die Adresse des Verlags. Veröffentlicht man selbst, gehört da der eigene Name und eine ladungsfähige Adresse rein. Womit dann auch der Interpretationsspielraum beginnt …
Obwohl sich die meisten Websites darin einig sind, dass eine ladungsfähige Adresse eine Postadresse ist und trotz Pseudonym der echte Name im Impressum stehen muss, ergab die Recherche bei neobooks, das in den vom Verlag selbst konvertierten E-Books nur Name und E-Mail-Adresse des Autors stehen. (Und einige der Autorennamen waren ganz gewiss nicht ihre echten.) Beim Telefonat mit meinem Vater kommen wir schließlich zu dem Schluss, dass ich auch per E-Mail geladen werden kann.
Tag 36-44, mittlerweile ist August: Eine Lektion in HTML
Nachdem das Projekt aus Zeitgründen zum Erliegen gekommen war, möchte ich endlich das endgültige EPUB erstellen. neobooks empfiehlt zum Testen der Datei einen Online-Validator, der es jedoch zum Ziel gesetzt zu haben scheint, mich in den Wahnsinn zu treiben. Ich kriege absurde Fehlermeldungen, doch kaum habe ich den HTML-Code angepasst, bekomme ich auch schon neue Fehlermeldungen auf haargenau denselben Buchseiten.
Langsam wird mir klar, warum neobooks die Erstellung des EPUBs in Eigenregie nur Profis empfiehlt und für alle anderen einen Konvertierungs-Service anbietet. Weil ich jedoch die Kontrolle über die Gestaltung meines Buchs behalten will, zeige ich dem Validator die kalte Schulter und bitte eine Freundin, die Datei einfach mal direkt auf ihrem E-Book-Reader zu testen. Weil sie dort einwandfrei funktioniert, ignoriere ich den Schluckauf des Validators und versuche, mein Buch bei neobooks hochzuladen. Ich bekomme eine Fehlermeldung.
Noch vor ein paar Jahren dachte ich allen Ernstes, ein Schriftsteller müsse einfach nur gut schreiben können. Fortgeschrittene HTML-Kenntnisse zählen heute aber wohl auch zum Grundwissen eines Autors, deshalb investiere ich an einem brütend heißen Sonntag erneut drei Stunden, um den Validator auszutricksen. Schließlich werfe ich frustriert das Handtuch, lösche die Seiten, die die Geschichte in drei Teile teilen, weil die die Fehlermeldungen produzieren und … „Congratulations! No problems were found!“ Wait, what?
Bevor es sich der Validator anders überlegen kann, lade ich das Buch bei neobooks hoch, setze den 12. September für die Veröffentlichung an und schreibe ein Exposé, um es gleichzeitig den Verlagslektoren vorzustellen. Stellt sich raus, ich kriege doch eine ISBN. Cool. (Ich bin müde.)
Tag 56-63, anderthalb Wochen vor der Veröffentlichung: Murphy’s Law
Inzwischen habe ich den Erscheinungstermin von „Dhenari“ öffentlich gemacht und will ab jetzt alles ganz entspannt auf mich zukommen lassen. Als ich an einem Samstag endlich den entsprechenden Link zu Amazon auf meinen Blog setzen will, stutze ich: Das Buch ist nicht mehr gelistet. Ich kriege Panik. Und bereue es sofort, mein Buch „Hüter der Tore“ genannt zu haben, weil es bereits eins gibt, das ganz ähnlich heißt, was ganz bestimmt der Grund dafür ist, dass es gekickt wurde.
Ich schreibe eine E-Mail an neobooks und quäle mich das ganze Wochenende über mit kruden Spekulationen. Am Montag erfahre ich, bei neobooks weiß man von nichts, die Händler haben das Buch, alles sollte gut sein. Sie versprechen, die Daten noch mal an Amazon zu schicken, und bitten um Geduld. Das ist schwer, denn wenig später erfahre ich, dass Amazon Vorbestellungen storniert hat. Drei Tage später schreibe ich erneut an neobooks, weil mein Buch immer noch nicht bei Amazon erscheint, und die erklären, dass es dort eine Umstellung gab, in deren Zuge aus Versehen eine Menge Daten gelöscht wurden. Wieder heißt es, sie kümmern sich, nur Geduld.
Nach insgesamt einer Woche und somit nur noch wenige Tage vor der Veröffentlichung breche ich ein. Ich habe Zeit verloren, in der ich Werbung machen wollte. Ich habe das Gefühl, mich lächerlich gemacht zu haben, obwohl ich gar nichts dafür kann. Und ich fühle mich um den großen Moment betrogen. Also stoppe ich die Veröffentlichung.
Tag 80-82, Ende September: Veröffentlichung 2.0
Es dauert ehrlicherweise eine Weile, mich von dem Reinfall zu erholen, und ich gebe mir alle Mühe, niemandem zu zeigen, wie verletzt ich wirklich bin. Dass ich permanent erklären muss, was passiert ist, hilft da nicht gerade. Nach einem kleinen Urlaub, bei dem ich den Kopf endlich einmal frei bekomme, mache ich mich Ende September mit neuem Elan wieder ans Werk.
Mir ist klar, dass ich das Risiko mit dem Titel kein zweites Mal eingehen werde, also recherchiere ich aufwendig nach Alternativen und komme schließlich auf „Hüter der Portale“. Obwohl noch kein anderes Buch so heißt, mache ich das trotzdem nur zum Untertitel und lasse „Dhenari“ diesmal als Haupttitel stehen. Das Manuskript ist dank Copy/Paste schnell entsprechend angepasst, das Cover benötigt etwas mehr Zeit, gefällt mir am Ende aber doch.
Und noch etwas nehme ich mir vor: Diesmal soll das Buch wirklich so in den Handel kommen, wie ich es geplant habe. Ich nehme also die Dreiteilung inklusive Zitate wieder in die Datei auf, formatiere diesmal nur das Allernötigste und bin einigermaßen perplex, als mich der Validator gleich beim ersten Versuch durchwinkt. Also noch mal bei neobooks durchklicken, alles ausfüllen und Termin wählen. Eine Woche später ist „Dhenari“ bei fast allen Händlern gelistet – und mit etwas Verspätung schließlich auch bei Amazon.
Tag 109, der 24. Oktober: Tag der Veröffentlichung
Wie es ab hier weitergeht? Das hängt nun zum großen Teil von euch ab …